Anerkennungsprozess
Die Studierendenvereinigungen und Studierendenclubs der Universität Luxemburg sind Studierendengruppen, die ein gemeinsames Interesse haben und von Studierenden für Studierende geführt werden. Sie planen verschiedene Arten von Aktivitäten auf dem Campus der Universität Luxemburg oder in der näheren Umgebung mit Hilfe und Unterstützung des Büros für studentisches Leben.
Studierende der Universität Luxemburg (auf Bachelor-, Master- oder Promotionsebene) können eine Studierendenvereinigung oder einen Studierendenclub gründen und deren Anerkennung beantragen.
Anerkannte Partner sind Organisationen außerhalb der Universität, die sich für das studentische Leben engagieren und dieses unterstützen. Anerkannte Partner werden aktiv dazu ermutigt, mit internen Organisationen (d. h. anerkannten Studentenvereinigungen und Clubs) zusammenarbeiten.
Beim Einreichen eines Anerkennungsantrags müssen alle neuen Vereinigungen, Clubs und Partner den Bedingungen der Student Life und Engagement Charter zustimmen.
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Studierendenvereinigungen
- Geführt von Studierenden der Uni.lu für Studierende der Uni.lu
- Status einer VoG
- Können finanzielle Unterstützung beantragen
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Studierendenclubs
- Geführt von Studierenden der Uni.lu für Studierende der Uni.lu
- Kein VoG-Status erforderlich
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Studierendenpartner
- Extern geführte Organisation, bei der Uni.lu-Studierende sich engagieren können (z.B. durch Freiwilligenarbeit)
Finanzielle Unterstützung für Studentenvereinigungen und -clubs
Vereinigungen:
- Nach dem zweiten Jahr ihrer Anerkennung können sie vom Vizerektor für akademische und studentische Angelegenheiten eine jährliche finanzielle Unterstützung für ihren Verein (1.000 €) erhalten. Diese müssen sie im Rahmen des Anerkennungsverfahrens beantragen
- Sie können einen Zuschuss für ihre Veranstaltungen erhalten, der jedoch NICHT garantiert ist.
- Um einen Zuschuss zu erhalten, muss die Vereinigung eine Beschreibung ihrer Veranstaltung, die Anzahl der erwarteten Teilnehmer*innen und einen detaillierten Kostenvoranschlag für das beantragte Budget einreichen. Dieser Kostenvoranschlag muss sowohl den Preis pro Artikel (wenn mehrere Artikel gekauft werden) als auch den Gesamtpreis enthalten.
- Antragsfrist: 1 Monat vor der Veranstaltung. Wenn der Antrag zu spät eingereicht wird, behält sich OSL das Recht vor, ihn nicht zu berücksichtigen.
- Sobald der Antrag eingegangen ist, wird er geprüft, und die Vereinigung erhält eine Rückmeldung über die Höhe des bewilligten Zuschusses. Der Zuschuss wird auf das Bankkonto der Vereinigung überwiesen. Bitte beachten Sie, dass die Rückerstattung bis zu zwei Monate nach der Veranstaltung dauern kann.
Clubs:
- Sie können auf Antrag Fördermittel für ihre Veranstaltungen/Initiativen erhalten, dies ist jedoch NICHT garantiert.
- Der detaillierte Förderantrag muss über l eingereicht werden. Fassen Sie sich so konkret wie möglich und fügen Sie, falls relevant, Kostenvoranschläge, Rechnungen oder Belege bei.
- Sobald der Förderantrag eingegangen ist, wird er geprüft, und der Verein erhält eine Rückmeldung darüber, ob er bewilligt wurde und, falls ja, in welcher Höhe. Der Ablauf der Fördermittelauszahlung wird vom OSL-Team erläutert.
- Antragsfrist: 1 Monat vor der Veranstaltung. Wird der Antrag zu spät eingereicht, behält sich OSL das Recht vor, ihn nicht zu berücksichtigen.
Partner:
Sie erhalten KEINE finanzielle Unterstützung von der Universität.
Allgemeine wichtige Anmerkung zum Versicherungsschutz
Als Studierende der Universität Luxemburg sind Sie zivilrechtlich haftpflichtversichert (responsabilité civile) und im Prinzip durch die CNS als Privatperson versichert (da dies eine Voraussetzung für die Immatrikulation an der Universität ist).
Sie sind jedoch nicht versichert, wenn Sie als Vereinigung oder Club eine Veranstaltung organisieren. Um abgesichert zu sein, sollten Sie als VoG eine Haftpflichtversicherung abschließen (nur für Studierendenvereinigungen möglich). Auf Anfrage kann die Universität einen Kostenvoranschlag von ihrem eigenen Versicherungsanbieter einholen, aber die Kosten gehen zu Lasten der Vereinigung. Da Clubs keinen VoG-Status haben, ist die Organisation von Großveranstaltungen auf dem Campus ohne die Beteiligung einer Studierendenvereinigung nicht möglich.
Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung ist nicht obligatorisch, aber zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir Ihnen, dies zu tun, wenn Sie beabsichtigen, als Studierendenvereinigung Veranstaltungen zu organisieren.